Von Peter Azer
Die Senatorin hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, das zuvor im Senat behandelt wurde, der Öffentlichkeit vorgestellt und die neuen Regelungen erläutert. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung des Kita-Chancenjahres zur verbindlichen Sprachförderung, eine Neuregelung des Übergangs in die Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium sowie die Implementierung eines elften Pflichtschuljahres. Darüber hinaus ist die Aufwertung des Religionsunterrichts an Schulen Teil der Schulgesetznovelle. Zusätzlich wird die Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen sowie zur Steigerung
der Unterrichtsqualität angestrebt. Die Schulgesetznovelle enthält zudem datenschutzrechtliche Anpassungen für einen Schulbetrieb auf der Höhe der Zeit.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Schulgesetznovelle vereint wesentliche Maßnahmen, um von Anfang an eine bestmögliche Förderung für unsere Kinder zu gewährleisten. Unser vorrangiges Ziel ist es, dass Berliner Kinder und Jugendliche erfolgreich ihre Bildungswege durchlaufen und später ihr Leben eigenständig gestalten können. Hierfür ist eine klare Orientierung für Eltern und Kinder unerlässlich. Daher richten wir unser Augenmerk besonders auf die Übergänge im Bildungssystem und gestalten sie passgenau. Die Neuerungen setzen genau an den neuralgischen Punkten des Bildungs-systems an, um maßgeschneiderte Strukturen für alle Schülerinnen und Schüler zu etablieren. Zusätzlich intensivieren wir in den Einsatz datengestützter Maßnahmen, um die Bildungsentwicklung individuell zu begleiten und zu optimieren.“
Mit einer Schulgesetzänderung will Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Kinder und Jugendliche noch gezielter fördern und erfolgreiche Bildungsabschlüsse gewährleisten.





