Von der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES COP19), die vom 14. bis 25. November 2022 in Panama tagte, geht ein starkes Signal für den Artenschutz aus: Die Vertragsstaaten haben weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere marinen Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropische Baumarten, beschlossen. An der Weltartenkonferenz nahmen mehr als 2500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreter*innen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Deutschland hat sich dabei für den dringend notwendigen ambitionierten Artenschutz und für strenge Nachhaltigkeitskontrollen bei gefährdeten Tieren und Pflanzen eingesetzt.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Weltartenkonferenz hat erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Das ist eine historische Entscheidung für den Artenschutz. Die Staatengemeinschaft hat damit ein starkes Zeichen gesetzt und sich klar für stärkere Kontrollen des internationalen Artenhandels ausgesprochen. Auch die Verbote des internationalen Elfenbein- und Nashornhandels bleiben. Deutschland hat wesentlich zu dieser wichtigen Entscheidung beigetragen. Das ist Grund zur Freude und gleichzeitig Verpflichtung, nun auch gezielt die Umsetzung zu unterstützen. Diese wirklich guten Ergebnisse geben uns Rückenwind für die Verhandlungen auf der Weltnaturkonferenz in Montreal, die nächste Woche beginnen.“
Die Ergebnisse der Weltartenkonferenz im Einzelnen
Ein Highlight der Konferenz war die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae), Gitarrenrochen (Rhinobatidae) und Seegurken (Thelenota spp.). Deutschland hatte sich sehr für diese Anträge eingesetzt, weil Haie und Rochen nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten. Mit den nun beschlossenen Listungen auf Anhang II fallen statt der bisherigen 25 Prozent ca. 90 Prozent des Handels unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES. Damit ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz dieser für stabile Ökosysteme wichtigen Arten getan.
Auch der Schutz von Wäldern konnte auf der CITES CoP19 gestärkt werden. Die Unterschutzstellung zahlreicher Holz liefernder Baumarten und für Medizinalpflanzen war eine Priorität für die deutsche Delegation. Gelistet wurden stark gehandelte Tropenhölzer wie zum Beispiel Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) und Cumaru (Dipteryx spp.). Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden wie nachwachsen kann.
Erstmals konnte auf Betreiben von Deutschland mit der Listung von Rosenwurz (Rhodiola spp.) eine wichtige Medizinalpflanzengruppe unter internationalen Schutz gestellt werden. Deutschland wird damit als eines der wichtigsten Länder im Medizinal- und Aromapflanzenhandel seiner Verantwortung gerecht.




