Von Sara Volker 

Das Landgericht Berlin hat in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle zugunsten der Partei entschieden: Die fristlose Kündigung wurde als juristisch unbegründet eingestuft und abgewiesen. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher, erklärt:

„Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt – die Kündigung war rechtswidrig. Politische Auseinandersetzungen gehören ins Parlament, nicht vor Gericht. Wir werden auch weiterhin für Gerechtigkeit kämpfen – in beiden Räumen.“ Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, ergänzt:

„Ein klarer Sieg für den Rechtsstaat. Unsere Gegner können uns weder politisch noch juristisch stoppen. Im kommenden Jahr beziehen wir unsere neue Immobilie – organisatorisch und strategisch besser aufgestellt als jezuvor.“