Von Kai Ulrich 

Die Bundesregierung wird die rechtlichen Grundlagen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umfassend eins zu eins umsetzen. Damit wird die Migration insgesamt stärker gesteuert. Humanitäre und rechtsstaatliche Standards werden gewährleistet, Sicherheit und Kontrolle gestärkt und die irreguläre Migration wirksam begrenzt. Das Bundesinnenministerium hat jetzt entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt, zu denen Länder und Verbände Stellung nehmen können.

Die Umsetzungszeit für das neue europäische Recht läuft bis Mitte 2026, ab dann gelten die neuen Regelungen. Schon bis dahin sollen in Deutschland bestehende rechtliche Spielräume genutzt werden, um im Flughafenverfahren bereits Kriterien anzuwenden, die künftig nach dem GEAS gelten. Diese Verfahren könnten dadurch erweitert werden auf Personen aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent. Dies wird aktuell geprüft und mit der EU-Kommission beraten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Hochdruck um. Damit werden endlich die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert. Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt. Die Verantwortung für Geflüchtete in Europa wird fairer verteilt. So entlasten wir unsere Kommunen dauerhaft.

Die europäischen Gesetze sind bereits beschlossen, das deutsche Recht passen wir jetzt an. Unsere Gesetzentwürfe hierzu haben wir schon jetzt vorgelegt – und setzen damit auch ein wichtiges Signal in Europa, das Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt. Wir werden uns auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen.“