Von Hany Danial
Fünf Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs und das darin niedergelegte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat. Seither ist das Bemühen, eine gesetzliche Grundlage für die Suizidprävention zu schaffen ebenso gescheitert wie der Versuch, die Suizidassistenz zu regulieren.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa kommentiert: „Diese Situation ist schlicht unerträglich. In der neuen Legislaturperiode gehören die Stärkung der Suizidprävention und die Regulierung der Suizidassistenz als wichtige Teile eines Gesamtpakets sozialer Fürsorge oben auf die politische Agenda. Die Bundestagswahl hat sichtbar gemacht, wie sehr die Befindlichkeit der Menschen von Unsicherheit und Ängsten geprägt ist. Nicht zuletzt die Folgen der Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Gefährdungen der inneren Sicherheit haben viele Menschen tief verunsichert. Die Sorge vor einem Kollaps der Pflege kommt hinzu. In diesem Kontext dürfen wir die Augen nicht vor den bedrückenden Suizid-Zahlen verschließen.“
Steigende Zahlen der Inanspruchnahme von Suizidassistenz
Die Zahl der Suizide, die mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen durchgeführt werden, sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2024 liegt sie ausweislich der Angaben der Anbieter bereits bei 1200. 42 Prozent aller Suizide in Deutschland wurden 2022 von Menschen über 65 Jahren begangen. „Suizid im Alter darf nicht zum gesellschaftlich akzeptierten Normalfall werden. Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen. Gerade in Zeiten demografischen Wandels, in denen die Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen zunimmt, müssen die so dringend wichtigen Anstrengungen für die Absicherung der Pflegeversicherung und der Pflegeinfrastruktur durch gesetzliche Maßnahmen der Suizidprävention ergänzt werden,“ so Welskop-Deffaa. „Die Menschen brauchen die Gewissheit, dass ihr Leben auch im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wertvoll und schützenswert ist.“
Suizidassistenz regeln und Prävention stärken
Zur Regulierung des assistierten Suizids müssen nach Auffassung des größten deutschen Wohlfahrtsverbands gesetzliche Vorgaben geschaffen werden. Bereits im letzten Jahr wünschten sich über 80 Prozent der befragten Altenhilfeeinrichtungen des Caritasverbandes eine explizite rechtliche Regulierung der Suizidhilfe, die mehr Klarheit schafft. 64 Prozent bestätigten, dass die aktuelle rechtliche Situation mit Unsicherheiten verbunden sei, etwa weil nicht klar sei, welche Rechte Suizidhilfevereine bei Zutritt und Werbung in den Einrichtungen haben.
„Es kann nicht sein, dass beim assistierten Suizid die Beurteilung der entscheidenden Fragen zur Selbstbestimmung denen überlassen wird, die Suizidhilfe als Geschäftsmodell betreiben. Besonders für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen ist eine gesetzliche Klarstellung unabdingbar“, so Welskop-Deffaa. Es müsse so wirksam wie möglich verhindert werden, dass ältere Menschen sich dem Druck ausgesetzt sehen, sich mit Angeboten der Suizidhilfe auseinandersetzen zu müssen. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich klargestellt, wie groß in unserer Gesellschaft bei der Entscheidung für einen Suizid die Gefahren einer fremdbestimmten Einflussnahme und fehlenden Freiverantwortlichkeit sind,“ betont die Caritas-Präsidentin. „Vorkehrungen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen sich nicht gegen ihren Willen mit Angeboten der Suizidassistenz näher befassen müssen, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschaffen werden. Ja, sie sollten geschaffen werden,“ so Welskop-Deffaa weiter.





