Stuttgart 
Beginn der Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen neun mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung ab 29. April Einem Angeklagten wird zudem versuchter Mord wegen Schüssen auf Polizeibeamte bei Wohnungsdurchsuchung vorgeworfen
unter dem Vorsitz von Joachim Holzhausen ein Staatsschutzverfahren gegen neun Angeklagte, die zum Zeitpunkt des Verhandlungsauftakts zwischen 42 und 60 Jahre alt sein werden. Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Sämtlichen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich als Mitglieder an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben sowie ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben. Zwei der Angeklagten werden überdies Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffen­kontrollgesetz vorgeworfen. Einer dieser beiden Angeklagten soll sich zudem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht haben.
Den Angeklagten wird mit Anklage des Generalbundesanwalts vom 8. Dezember 2023 vorgeworfen, als Mitglieder einer – Ende Juli 2021 gegründeten – terroristischen Vereinigung angehört zu haben. Ziel der Vereinigung sei gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Angehörigen der Vereinigung habe eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung verbunden. Sie seien einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, unter anderem aus der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalterszene gefolgt. Den Mitgliedern der Vereinigung sei bewusst gewesen, dass die geplante gewaltsame Machtübernahme mit der Tötung von Menschen verbunden gewesen wäre.
Ab Sommer 2021 habe die Gruppierung für den Umsturz und die anschließende Absicherung der Macht zahlreiche konkrete Vorbereitungen getroffen. Als zentrales Gremium habe der „Rat“, ähnlich dem Kabinett einer regulären Regierung, nach dem Umsturz als Übergangsregierung fungieren sollen. Dem „militärischen Arm“ der Vereinigung habe es oblegen, die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen. Dazu sei bereits mit dem Aufbau eines deutschlandweiten Systems von insgesamt 286 militärisch organisierten Verbänden, den sog. „Heimatschutzkompanien“ begonnen worden.
Die Angeklagten sollen sich zwischen Anfang 2022 und Spätsommer 2022 der Vereinigung angeschlossen und sich in verschiedenen Funktionen für den „militärischen Arm“ betätigt haben.
Einer der Angeklagten soll am 22. März 2023 bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Reutlingen zahlreiche Schüsse mit einem halbautomatischen Schnellfeuergewehr auf die eingesetzten Polizeibeamten eines Spezialeinsatz­kommandos abgegeben und dadurch zwei Beamte verletzt haben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zum morgigen Auftakt des ersten von drei Strafprozessen wegen militanter Umsturzpläne durch eine mutmaßliche terroristische Vereinigung von sog. Reichsbürgern:
 
„Es zeigt die Stärke unseres Rechtsstaats, dass das bislang größte Terrornetzwerk von ‚Reichsbürgern‘ nun vor Gericht steht und sich für seine militanten Umsturzpläne verantworten muss. Unsere Sicherheitsbehörden haben dieses Terrornetzwerk aufgedeckt und zerschlagen.
 
Das Terrornetzwerk plante, bewaffnet in den Bundestag einzudringen, Abgeordnete festzunehmen und unser demokratisches System zu stürzen. Hierfür wurde ein massives Waffenarsenal aufgebaut. Einem der Angeklagten wird vom Generalbundesanwalt vorgeworfen, mit einem Schnellfeuergewehr aus nächster Nähe zahlreiche Schüsse auf Polizeibeamte abgegeben und zwei Beamte verletzt zu haben. Das zeigt die Brutalität und Gefährlichkeit dieser Gruppierung.