Von Sara Vollker
Laut Medienberichten bereitet das Brandenburger Innenministerium gerade eine Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vor. Damit will die Landesregierung der geplanten Änderung des bundesweiten Informationsfreiheitsgesetzes durch die CDU/SPD-Koalition entsprechen: Interessengruppen sollen in Zukunft keine Einsicht mehr in behördliche Dokumente bekommen können, Medienvertreter und Bürger nur noch sehr eingeschränkt. So muss in Zukunft ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden, die Namen von Behördenmitarbeitern sollen indes komplett geschwärzt werden. Begründet wird das unisono mit der inneren und äußeren „Bedrohungslage“.
„Transparenz und Verantwortlichkeit sollen immer weiter abgebaut werden, der Staat schafft sich Entscheidungsmechanismen, die auch außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung oder politischer Debatten laufen sollen“, erklärt dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Christoph Berndt. „SPD und CDU wollen die Orwell’sche Dystopie des totalitären Überwachungsstaates Wirklichkeit lassen werden, denn einerseits können mittlerweile privateste Chatnachrichten der Bürger durchschnüffelt werden, erhalten die Geheimdienste immer weiterreichende Befugnisse, und andererseits wird gegenüber Journalisten und anderen Akteuren, die Öffentlichkeit schaffen könnten, gemauert. Das ist nicht nur dreist, sondern zutiefst antidemokratisch. Wir werden diesen Plänen niemals zustimmen. Um sie zu verhindern, braucht es aber auch eines starken Drucks über die Oppositionsfraktionen im Landtag hinaus: Sämtliche Medien, vor allem die etablierten, müssen, genauso wie die Bürger hier im Land deutlich machen, dass die Landesregierung damit zu weit geht.“





