Von Peter Azzer 

Ab dem 10. Februar 2025 beginnt die intensive Beratungsphase für Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe. Bis zum 16. Mai 2025 können sie sich für ihren weiteren Bildungsweg anmelden – sei es eine Berufsausbildung, die Fortsetzung der schulischen Laufbahn an der bisherigen Schule oder ein Wechsel an eine berufliche Schule.

Mit dem 11. Pflichtschuljahr wird die Schulpflicht für Jugendliche ohne klare Perspektive verlängert, um ihnen eine gesicherte Anschlussmöglichkeit zu bieten. Die verpflichtende Anschlussberatung erfolgt durch die Teams zur Beruflichen Orientierung (BO-Teams) an den Schulen. Dort erhalten die Schülerinnen und Schüler alle wichtigen Informationen und Anmeldeunterlagen.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 bieten sogenannte Ankerschulen (Oberstufenzentren), die eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten, den praxisorientierten Bildungsgang „IBA Praxis“ an. Dieser ist für alle Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss verpflichtend.

Das 11. Pflichtschuljahr ist Teil der Schulgesetznovelle, die im Sommer 2024 auf Initiative von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie beschlossen wurde. Die inhaltliche Gestaltung des „IBA Praxis“-Angebots erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Ankerschulen und multiprofessionellen Arbeitsbündnissen.