Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Haushalts 2023 beschlossen. Mit dem Regierungsentwurf konnte für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eine Erhöhung des Gesamtetats um 280 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2022 erreicht werden. Damit sind für das BMFSFJ im Einzelplan 17 rund 12,88 Milliarden Euro vorgesehen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Haushaltsentwurf sind im kommenden Jahr 12,88 Milliarden für mein Haus vorgesehen. Das sind 280 Millionen mehr, die wir für Familien, gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Dabei liegen mir der Kampf gegen Kinderarmut, finanzielle Stabilität und Teilhabegerechtigkeit besonders am Herzen.

Dies zeigt sich auch am Haushaltsentwurf: Für den Kinderzuschlag, den wir um einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat ergänzt haben, sind 2023 insgesamt 1,4665 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem verstärken wir die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und setzen 50 Millionen Euro für weitere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit einem Zukunftspaket ein. Und wir bauen die Teilhabe und Qualität der Kinderbetreuung aus wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Dafür sind in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 2 Milliarden aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.

Mit den finanziellen Mitteln investieren wir in die innere Stärke unserer Gesellschaft und darauf kommt es in den turbulenten und krisenbehafteten Zeiten ganz besonders an.“

Die Inanspruchnahme des Elterngeldes sowie die Geburtenzahlen sind weiterhin hoch. Deshalb stehen für das Elterngeld insgesamt 8,28 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird seit dem 1. Juli 2022 durch einen Sofortzuschlag [1] ergänzt. Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,4665 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Steigerung gegenüber 2022 von 101 Millionen Euro. Für Unterhaltsvorschussleistungen sind 1,06 Milliarden Euro und damit 40 Millionen Euro mehr als 2022 vorgesehen.