Von Peter Azzer 

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entschließungsantrag des Berliner Senats unterstützt, der zum Ziel hat, Sexualstraftaten, die unter Einsatz von Drogen und Medikamenten angemessener zu bestrafen.

Ausgangspunkt ist der zunehmende Einsatz verschiedener psychotroper Substanzen, umgangssprachlich sind häufig K.O.-Tropfen gemeint, um weitere Straftaten zu begehen. Diese Mittel werden meist heimlich verabreicht, um andere Personen gefügig zu machen und die Lage etwa für die Vornahme sexueller Handlungen auszunutzen. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2024 festgestellt, dass in diesen Fällen zwar Gewalt angewendet wird, K.O.-Tropfen aber nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten. Entsprechende Taten fallen daher nicht unter den Qualifikationstatbestand mit so genannter erhöhter Mindeststrafandrohung (nicht unter fünf Jahren).

Dazu erklärt die Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg: „Die Verwendung von K.O.-Tropfen steht dem Einsatz eines gefährlichen Werkzeuges aus meiner Sicht aber in der Gefährlichkeit nicht nach. Es darf im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob der Täter zur Verwirklichung einer Sexualstraftat einen Gegenstand verwendet oder sich einer flüssigen oder gasförmigen gefährlichen Substanz bedient. Ich halte eine unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Tatbegehungsweisen für nicht gerechtfertigt, daher streben wir mit dem Entschließungsantrag eine einheitliche Mindeststrafandrohung an.“