Das Kabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen im Herbst und Winter verabschiedet. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ setzt vor allem auf den Mund-Nasen-Schutz. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es handele sich um „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, es werde „ein breites Instrumentarium“ zur Verfügung stehen.
Damit können die Länder im Fall steigender Infektionszahlen ab Oktober wieder eine Maskenpflicht etwa in Geschäften verhängen, sagte Lauterbach. Für Fernzüge und Flugzeuge soll hingegen eine Maskenpflicht gelten. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
In der ersten Stufe gibt es demnach noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, soll die Maskenpflicht ausnahmslos gelten. Zudem können Obergrenzen für Veranstaltungen vorgegeben werden.





