Von Sherry Adel

Nach mehr als drei Jahrzehnten Stillstand kommt Bewegung in eines der wichtigsten Entwicklungsareale des Bezirks. Die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick sind offiziell von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden. Damit ist der Weg frei für die städtebauliche Entwicklung eines rund 12 Hektar großen Schlüsselgrundstücks .

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen darüber informiert, dass die Freistellung mit Bescheid vom 6. August 2026 erfolgt ist. Für Berlin bedeutet dies einen entscheidenden Schritt: Die Flächen unterliegen nun der Planungshoheit des Landes und können für die Entwicklung des geplanten neuen Stadtquartiers genutzt werden.
Auf dem Areal soll ein neues urbanes Quartier entstehen, das Wohnen, Bildung, soziale Infrastruktur und Verkehr miteinander verbindet.

Insgesamt sind rund 1.800 neue Wohnungen geplant. Allein auf der nun freigestellten Fläche sollen etwa 1.000 Wohnungen entstehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf bezahlbarem Wohnraum: 40 Prozent der Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau realisiert werden.

Damit könnte das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Berlin leisten. Gleichzeitig ist der Bau einer Gemeinschaftsschule vorgesehen, die das neue Quartier auch zu einem Bildungs- und Lebensstandort für Familien machen soll.

Zum Gesamtprojekt gehört außerdem die geplante Ostumfahrung der Bahnhofstraße. Sie soll das Zentrum Köpenicks vom Durchgangsverkehr entlasten und zugleich die verkehrliche Erschließung des neuen Stadtquartiers sicherstellen.

Damit geht es bei der Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs nicht nur um neue Wohnungen. Das Projekt soll vielmehr einen ganzen Stadtbereich neu ordnen und langfristig die Lebensqualität und Infrastruktur in Köpenick verbessern.

Die Freistellung der ehemaligen Bahnflächen ist der zweite große Meilenstein für das Projekt im Jahr 2026.

Bereits im Februar 2026 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bestätigt.

Mit der jetzigen Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes sind damit wesentliche rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Bebauungsplanung für das neue Quartier weiterzuführen.

Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, bezeichnete die Entscheidung als „wichtigen Meilenstein und Signal für eine sozial gerechte Stadtentwicklung“.

Bereits 2022 war eine Freistellung des Geländes in Aussicht gestellt worden. Eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Ende 2023 führte jedoch zu einer neuen Rechtslage.

In der Folge wurde der Antrag am 30. April 2025 zunächst abgelehnt. Das Land Berlin legte dagegen Widerspruch ein.

Eine erneute Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Juli 2025 brachte schließlich eine Übergangsregelung für laufende Verfahren. Diese sollte insbesondere bei Projekten mit Schwerpunkt Wohnungsbau für mehr Planungssicherheit sorgen.

Was über 30 Jahre lang eine ungenutzte Bahnfläche war, soll künftig zu einem neuen Stück Stadt werden.

Wohnungen, eine Schule, soziale Infrastruktur und eine verbesserte Verkehrsanbindung sollen auf dem ehemaligen Güterbahnhof zusammenkommen. Für Köpenick bedeutet die Entscheidung damit weit mehr als die Freigabe einer ehemaligen Bahnfläche.

Sie markiert den Übergang von jahrzehntelangem Stillstand zu konkreter Stadtentwicklung , und könnte den ehemaligen Güterbahnhof zu einem der wichtigsten neuen Wohn- und Lebensstandorte im Berliner Südosten machen.