Von Berlin
Die Aussagen von Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, haben kurz vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. In einem Interview mit dem Politblogger Anthony Lee warnte der CDU-Politiker davor, Berlin könne im Falle eines Wahlerfolgs der Linken und einer möglichen Koalition mit Grünen und SPD zu einer „islamistischen Hauptstadt“ werden.
Ostermann sagte, Menschen könnten dort aufgrund ihrer religiösen Überzeugung, ihrer sexuellen oder politischen Orientierung mit dem Tod bedroht werden. Die Aussage ist politisch brisant, weil sie einen möglichen Wahlerfolg der Linken unmittelbar mit der Gefahr einer zunehmenden Islamisierung und einer Bedrohung individueller Freiheiten verbindet.
Diese Verbindung bedarf jedoch einer differenzierten Betrachtung.
Ein Wahlerfolg einer politischen Partei ist für sich genommen kein Beleg dafür, dass eine Stadt „islamistisch“ wird. Auch die Herkunft oder familiäre Geschichte einzelner Politikerinnen und Politiker kann keinen Beweis für eine Nähe zum Islamismus liefern. Entscheidend sind vielmehr konkrete politische Positionen, nachweisbare Kontakte zu extremistischen Organisationen und tatsächliche politische Entscheidungen.
Unbestritten gibt es in Berlin reale sicherheitspolitische Probleme. Dazu gehören Antisemitismus, politischer und religiöser Extremismus, Hasskriminalität sowie Kontroversen über bestimmte pro-palästinensische Demonstrationen und Veranstaltungen. Deutsche Medien, darunter die „Welt“, haben wiederholt über diese Auseinandersetzungen berichtet. Konservative Politiker werfen Teilen der Linken vor, gegenüber problematischen Positionen zu nachsichtig zu sein.
Auch diese Vorwürfe müssen jedoch anhand konkreter Fälle bewertet werden. Eine kontroverse Veranstaltung, eine umstrittene Äußerung oder die Teilnahme einer einzelnen Person an einer politischen Kundgebung belegt nicht automatisch eine Nähe einer gesamten Partei zum Islamismus.
Gleichzeitig ist die Kritik an Extremismus keineswegs unbegründet. Der deutsche Staat hat die Aufgabe, Menschen vor antisemitischen, islamistischen und anderen extremistischen Bedrohungen zu schützen – unabhängig davon, welcher politischen Partei die jeweilige Regierung angehört. Ebenso gehören Religionsfreiheit, politische Meinungsfreiheit und der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten zu den grundlegenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates.
Gerade deshalb sollte zwischen einer tatsächlichen Sicherheitsgefahr und einem zugespitzten Wahlkampfbegriff unterschieden werden. Die Bekämpfung des Extremismus muss sich auf überprüfbare Erkenntnisse und konkrete Personen oder Organisationen stützen. Der Schritt von solchen Einzelfällen zu der Aussage, Berlin könne insgesamt zu einer „islamistischen Hauptstadt“ werden, ist dagegen eine politische Schlussfolgerung, die durch zusätzliche Belege untermauert werden müsste.
Auch die Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, sollte nach ihren konkreten politischen Positionen und öffentlichen Aussagen beurteilt werden – und nicht nach ihrer Herkunft oder ihrem Namen. Dasselbe gilt für ihre Partei und deren politische Gegner.
Berlin steht zweifellos vor erheblichen Herausforderungen: Wohnungsnot, steigende Lebenshaltungskosten, politische Polarisierung und verschiedene Formen des Extremismus gehören zu den zentralen Problemen der Stadt. Ihre Lösung erfordert jedoch konkrete politische Konzepte und eine überprüfbare Faktenbasis.
Die Bezeichnung Berlins als mögliche „islamistische Hauptstadt“ sollte deshalb nicht als feststehende Tatsache dargestellt werden. Sie ist eine zugespitzte politische Warnung, deren Aussagekraft davon abhängt, ob sie durch konkrete und belastbare Belege für einen zunehmenden islamistischen Einfluss gestützt werden kann.





