Erstmals nehmen alle Staaten der EU gemeinsam, schnell und unbürokratisch aus dem Krieg geflüchtete Menschen auf. Die Richtlinie, die nach den Balkan-Kriegen für einen solchen Fall geschaffen wurde, wenden wir erstmals an. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilt mit:

„Der menschenverachtende und verbrecherische Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine verursacht schreckliches Leid. Angesichts dieses Schreckens rücken wir in Europa enger zusammen. Wir Europäerinnen und Europäer helfen gemeinsam den Kindern, Frauen und Männern, die vor dem entsetzlichen Krieg Schutz und Zuflucht suchen.

Wir haben heute zwischen den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union einstimmig eine historische Einigung getroffen, die bis vor wenigen Tagen kaum denkbar gewesen wäre

Wir regeln jetzt schnellstens die praktische Umsetzung in Deutschland. Darüber bin ich mit den Ländern auch heute im engen Kontakt. Damit stellen wir auch sicher, dass Krankenversicherungsschutz und der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bestehen wird.“