Von Kai Ulrich
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel für das Jahr 2026 und 2027 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.
A-Cappella-Projekte werden bei diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Für dieses Format gibt es beim Chorverband Berlin ein geeignetes Förderprogramm, das auch Nichtmitgliedern offensteht.
Eine vierköpfige Jury wird voraussichtlich im Sommer 2025 über die Anträge befinden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt voraussichtlich nicht vor Dezember 2025. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2025.





