Von Peter Azer
Die geplante Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgt für erhebliche Kritik aus der Pflegebranche. Am Freitag entscheidet der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kern des Vorhabens ist, dass tarifbedingte Lohnsteigerungen in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten sowie Rehabilitationseinrichtungen künftig nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden. Eine vergleichbare Regelung ist zudem für die Pflegeversicherung vorgesehen.
Vertreter bedeutender Sozial- und Pflegeverbände warnen eindringlich vor den Folgen dieser Reform. Nach ihrer Einschätzung könnte die geplante Tarifdeckelung die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Pflegeeinrichtungen gefährden und langfristig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen beeinträchtigen.
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, betont, dass insbesondere freigemeinnützige Pflegeeinrichtungen von der Reform betroffen seien. Gerade diese Träger verfügten über eine hohe Tarifbindung und seien deshalb stärker von steigenden Personalkosten betroffen. Würden diese Kosten nicht vollständig refinanziert, müssten viele Einrichtungen ihr Leistungsangebot einschränken oder liefen sogar Gefahr, Insolvenz anmelden zu müssen. Dies widerspreche dem Ziel einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Gesundheitspolitik.
Auch Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Tarifbedingte Personalkosten müssten weiterhin vollständig ausgeglichen werden, da andernfalls erhebliche Finanzierungslücken entstünden. Besonders problematisch sei, dass ausgerechnet jene Einrichtungen benachteiligt würden, die faire Arbeitsbedingungen und tarifliche Löhne gewährleisteten. Damit werde das politische Ziel, die Tarifbindung zu stärken und Pflegeberufe attraktiver zu machen, erheblich untergraben.
Ähnlich äußert sich Thomas Neeb, Vorstand des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP). Sollte die Tarifdeckelung auch auf die Pflegeversicherung ausgeweitet werden, könnten zahlreiche Pflegeeinrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – allein deshalb, weil sie ihren Beschäftigten angemessene Löhne zahlten. Gleichzeitig verlange die Politik hohe Qualitätsstandards und eine ausreichende Personalausstattung, verweigere jedoch die vollständige Finanzierung der dafür notwendigen Personalkosten.
Die Verbände appellieren daher an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz in seiner jetzigen Form zu überarbeiten. Andernfalls drohten finanzielle Engpässe, ein weiterer Fachkräftemangel und letztlich eine spürbare Verschlechterung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.




