Von Sara Volker
Die Bundesregierung will Tierhalterinnen und Tierhalter beim Umbau ihrer Ställe vor unnötigem Aufwand und doppelten Investitionen schützen. Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Fristen zur Umsetzung bestimmter Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bis Ende 2029 auf den Weg gebracht. Damit soll verhindert werden, dass Betriebe zunächst in die Anpassung ihrer Stallanlagen investieren und kurze Zeit später aufgrund neuer europäischer Umweltvorgaben erneut umfangreiche Nachrüstungen vornehmen müssen.
Hintergrund ist ein bevorstehender Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung. Unter dem Regelwerk „Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock“ (UCOL) könnten neue Anforderungen an die Tierhaltung entstehen. Eine sofortige Umsetzung der bisherigen nationalen Vorgaben könnte daher dazu führen, dass Tierhalter ihre Anlagen zweimal innerhalb relativ kurzer Zeit anpassen müssten. Auch die zuständigen Behörden wären gezwungen, dieselben Anlagen unter Umständen mehrfach zu überprüfen.
Mit der nun beschlossenen Fristverlängerung soll genau diese Situation vermieden werden. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hatten sich für eine möglichst praxisnahe und pragmatische Lösung eingesetzt, die den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Planungssicherheit verschafft und unnötige Kosten vermeiden soll.
Die Verlängerung der Umsetzungsfristen erfolgt dabei unabhängig von der späteren nationalen Umsetzung des europäischen UCOL-Beschlusses. Auf den Weg gebracht wird sie im Rahmen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken (BVT) für Schlachtanlagen sowie für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und essbarer Schlachtnebenprodukte. In diesem Zusammenhang soll die entsprechende technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagen der Hauptgruppe 7 „Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse“ angepasst werden. Die Regelung muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Die Bundesregierung knüpft damit an das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel an, die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die landwirtschaftliche Tierhaltung stärker an der Praxis auszurichten. Insbesondere sollen bürokratische Belastungen reduziert, Genehmigungsverfahren beschleunigt und digitale Möglichkeiten stärker genutzt werden.
Für die Zeit nach der Verabschiedung der europäischen UCOL-Regelungen kündigen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium eine umfassende Anpassung der nationalen Vorschriften an das europäische Recht an. Dabei sollen die künftigen Regelungen möglichst unkompliziert und praxisgerecht gestaltet werden. Das Bundesumweltministerium will die neuen Vorgaben in enger Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und unter Beteiligung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter entwickeln.
Für die Landwirtschaft bedeutet die Fristverlängerung vor allem eines: mehr Zeit für notwendige Investitionen und mehr Planungssicherheit. Statt Stallanlagen innerhalb kurzer Zeit möglicherweise zweimal umbauen zu müssen, erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die anstehenden europäischen Vorgaben abzuwarten und ihre Investitionen gezielter auf die künftigen Anforderungen auszurichten.





