Von Sara Volker

Die geplante Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am St.-Josefs-Krankenhaus sorgt für Kritik. Eine parlamentarische Anfrage wirft zugleich Fragen zur Informationslage der Landesregierung und zur künftigen Versorgung auf.

Potsdam. Die Zahlen erzählen zunächst eine andere Geschichte. Die Gynäkologie und Geburtshilfe am St.-Josefs-Krankenhaus in Potsdam war zuletzt zu 78,3 Prozent ausgelastet. In den Jahren davor lag die Auslastung sogar bei 84,4 beziehungsweise 81,2 Prozent. Trotzdem soll die Abteilung im Zuge der Neuordnung der Krankenhausversorgung geschlossen werden.

Damit steht eine medizinische Struktur vor dem Aus, die nach den vorliegenden Zahlen keineswegs unter mangelnder Nachfrage leidet. Für die betroffenen Patientinnen stellt sich deshalb eine naheliegende Frage: Wo sollen sie künftig versorgt werden – und verfügt der vorgesehene Standort tatsächlich über ausreichende Kapazitäten?

Für zusätzliche Diskussion sorgt eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch und Dr. Daniela Oeynhausen.

Aus der Antwort geht unter anderem nicht eindeutig hervor, ob die betreffenden Leistungsgruppen für den 5. Krankenhausplan weiterhin für die bisherigen Standorte beantragt wurden. Auch der zeitliche Ablauf der Gespräche über die geplanten Veränderungen wirft Fragen auf.

Nach Angaben der Landesregierung fanden konkrete Gespräche über die Umstrukturierungen erst im Juni 2026 statt.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil die geplanten Veränderungen weitreichende Folgen für die Krankenhauslandschaft in Potsdam haben. Für Beschäftigte, Patientinnen und Bürger stellt sich damit die Frage, wann die Planungen tatsächlich begonnen haben und auf welcher Grundlage die einzelnen Entscheidungen vorbereitet wurden.

Kann das Ernst von Bergmann die zusätzlichen Patientinnen aufnehmen?

Eine zentrale Rolle bei der geplanten Neuordnung spielt das Klinikum Ernst von Bergmann. Dort sollen nach einer Schließung der Abteilung am St.-Josefs-Krankenhaus zusätzliche Patientinnen versorgt werden.

Doch genau an diesem Punkt bleiben wichtige Details offen.

Wie viele zusätzliche Patientinnen werden erwartet? Wie viele Betten stehen tatsächlich zur Verfügung? Reichen die personellen Kapazitäten aus? Und wie lässt sich verhindern, dass sich die zusätzliche Belastung auf Wartezeiten und die Qualität der medizinischen Versorgung auswirkt?

Die Landesregierung begründet ihre Einschätzung zur Aufnahmefähigkeit des Klinikums nach den vorliegenden Angaben nicht mit einer eigenen detaillierten Kapazitätsanalyse. Stattdessen verweist sie auf die Aussagen der Krankenhausträger.

Für eine Entscheidung dieser Größenordnung ist das politisch angreifbar. Denn die Frage, ob eine Versorgungsstruktur geschlossen werden kann, hängt letztlich nicht nur von der Zusicherung eines Trägers ab, sondern davon, ob die Versorgung am verbleibenden Standort tatsächlich gewährleistet werden kann.

Besonders sensibel ist die Situation bei der Geburtshilfe. Für werdende Mütter spielt nicht nur die medizinische Qualität eine Rolle. Auch die Erreichbarkeit eines Krankenhauses und die vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten sind entscheidend.

Eine Schließung bedeutet deshalb mehr als die Verlagerung einer Abteilung von einem Standort zum anderen. Sie verändert die regionale Versorgungsstruktur.

Umso wichtiger wäre es, vor einer endgültigen Entscheidung transparent darzulegen, welche Auswirkungen die Schließung auf Patientinnen und Beschäftigte haben wird.

Oeynhausen kritisiert Krankenhauspolitik der Landesregierung

Die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Brandenburg, Dr. Daniela Oeynhausen, kritisiert die geplante Schließung scharf.

„Schon wieder soll eine Krankenhausabteilung verschwinden, die beliebt ist, gut ausgelastet war und funktioniert – weil SPD und CDU die Krankenhausreform um jeden Preis durchdrücken wollen“, erklärte Oeynhausen.

Insbesondere bezweifelt sie, dass das Klinikum Ernst von Bergmann die zusätzlichen Patientinnen kurzfristig aufnehmen kann, ohne dass es zu Einbußen bei der Versorgung kommt.

„Dass das EvB diese zusätzlichen Patientinnen kurzfristig ohne Qualitätsverlust versorgen kann, ist kaum vorstellbar“, so Oeynhausen.

Gleichzeitig kritisiert sie eine Entwicklung, bei der Versicherte weiterhin hohe Beiträge zahlten, während das Angebot vor Ort zunehmend eingeschränkt werde.

Streit um den Zeitpunkt der Information

Neben der eigentlichen Krankenhausplanung geht es inzwischen auch um die Frage, wann die Landesregierung von den konkreten Plänen erfahren hat.

Oeynhausen hält die Darstellung, wonach die Landesregierung erst wenige Wochen vor der öffentlichen Bekanntgabe von den Vorhaben erfahren haben soll, für wenig glaubwürdig.

„Für die Mitarbeiter und die Bürger bleibt ein schaler Beigeschma