Von Peter Azer
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Damit sollen die EU-rechtlichen Grundlagen in nationales Recht umgesetzt werden. Das GEAS-Reformpaket dient dazu, Migration insgesamt verlässlich zu steuern und zu ordnen, humanitäre und rechtsstaatliche Standards für Geflüchtete zu wahren und die irreguläre Sekundärmigration – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten – zu begrenzen.
Bereits jetzt sollen in Deutschland außerdem bestehende rechtliche Spielräume genutzt werden, um im Flughafenverfahren vorzeitig zentrale GEAS-Regelungen anzuwenden. Beim Flughafenverfahren wird das Asylverfahren vor der Einreise, also noch im Transit, durchgeführt. Für Personen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent wird das Flughafenverfahren bereits jetzt Anwendung finden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Hochdruck um. Damit werden endlich die Außengrenzen der EU umfassend geschützt und Ankommende verlässlich kontrolliert und registriert. Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt. Die Verantwortung für Geflüchtete in Europa wird fairer verteilt. So entlasten wir unsere Kommunen dauerhaft.
Die europäischen Gesetze sind bereits beschlossen, das deutsche Recht passen wir jetzt an. Unsere Gesetzentwürfe hierzu haben wir heute im Bundeskabinett beschlossen und können jetzt im Parlament beraten werden. Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt. Wir werden uns auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen.“
Das neue Recht wird weitreichende Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis in Bund, Länder und Kommunen haben: Hier müssen die neuen Verfahren umgesetzt und zuvor eine Vielzahl von administrativen, technischen und prozeduralen Schritten absolviert werden. Das nationale Recht muss daher frühzeitig und deutlich vor Ende der EU-rechtlich vorgegebenen Umsetzungsfrist Mitte 2026 angepasst werden. Die zuständigen Behörden brauchen möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit.




